Gesellschaftsrecht/M&A

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht gehört zu den Kernexpertisen unserer Kanzlei. Borovyk & Partners berät sowohl internationale Firmen, die in der Ukraine präsent sind, als auch ukrainische Mandanten hinsichtlich rechtlicher Fragestellungen bei der Geschäftsgründung, -entwicklung und -leitung. Wir verfügen über umfassende Erfahrung rechtlicher Begleitung von Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen, wie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (TOV) und Aktiengesellschaft (AT) nach ukrainischem Recht sowie Repräsentanzen mit oder ohne eigene Geschäftstätigkeit.

Wir beraten ebenfalls zur Schließung und Umwandlung existierender Firmen und Repräsentanzen.

Unsere Leistungen decken insbesondere:

  • Erarbeitung von Satzungen, interner Vorschriften, Politik und Gesellschaftsverträgen;
  • Gründung und Betrieb von Joint Ventures;
  • gesellschaftliche Umwandlung;
  • Verträge mit Management;
  • Planung von Beteiligungen des Personals am Grundkapital;
  • Schutz gegen feindliche Übernahme (so genannte „Raiderschaft“);
  • Umbenennung, Schließung oder Liquidation von Gesellschaften und Repräsentanzen;
  • Debt-Equity-Swap.

M&A

Wir vertreten unsere Mandanten in Transaktionen zum Erwerb und Verkauf von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Unser Team hat unter anderem Erfahrung in Transaktionen mit Firmen aus Branchen wie IT, Industrie, Verbraucherwaren, Einzelhandel, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen und Rohstoffindustrie.

Unser Team für geistiges Eigentum arbeitet eng mit dem M&A-Team bei der Lösung der Fragen in Bezug auf geistiges Eigentum während des Verkaufs und Erwerbs von Geschäftsbetrieben zusammen.

Wir erbringen insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Verkauf und Erwerb von Geschäftsbetrieben in Form des Erwerbs von Gesellschaftsrechten oder Aktiva;
  • Venture-Capital;
  • Minderheitsbeteiligung an öffentlichen und privaten Unternehmen;
  • Joint-Ventures und Gemeinschaftstätigkeit;
  • Due Diligence seitens des Käufers und des Verkäufers;
  • Lizenzvergabe und Übertragung von Technologien;
  • Transaktionsstrukturierung beim Gesellschaftserwerb;
  • Einholdung von Genehmigungen der Antimonopolkomitee für Gründung, Erwerb und Managementwechsel.

Geschäfte und Deutschland

Gemeinsam mit unseren Mandanten und Partnern sammelten wir Erfahrung in der Gesellschaftsgründung in Deutschland und Entwicklung von Beziehungen mit deutschen Behörden. Deutschland gehört zu den zuverlässigsten und vorhersehbarsten Gerichtsbarkeiten für die Gründung der Managementgesellschaften.  Das ist ein Markt mit hoher Kaufkraft. Es gibt auch eine Möglichkeit für ukrainische Firmen, sich am Vergabeverfahren zu beteiligen.

Unsere praktische Erfahrung hilft unseren Mandanten, Zeit und Geld wesentlich zu sparen.

Gemeinsam mit unseren Partnern – deutschen Anwälten – erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • Beratung bei Wahl einer Rechtsform;
  • nominale Geschäftsführer und Sitz;
  • Outsourcing von Buchführung und Steuerberichte;
  • Entwerfen und rechtliche Überprüfung von Verträgen nach deutschem Recht;
  • Vertretung vor deutschen Gerichten;
  • Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen nach deutschem Recht;
  • Verträge mit Management.