Dem Parlament wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, der auf Erhöhung der Effizient gewerblicher Muster als Mittel, das Aussehen von Erzeugnissen zu schützen, gerichtet ist.

Bogdan Borovyk

Speziell für Juridytschna praktika

Gesetzänderung in Bezug auf Gebrauchsmuster, die bald dem Parlament vorgelegt werden, sind nach der ersten Sicht schon gut radikal. Allerdings stammen vorgeschlagene Innovationen aus dem europäischen Recht von Gebrauchsmustern aus dem Jahr 1998. Daher schlagen wir vor, nicht den radikalen Charakter, sondern das radikale Zurückbleiben des ukrainischen Rechts hinter internationalen Entwicklungen, das dieser Gesetzentwurf beheben muss, zu besprechen.

Zwei wichtigsten Probleme beim Schutz von Gebrauchsmustern sind Patentrolling einerseits und geringe Effizienz eines Gebrauchsmusters als Schutzmittels für das Aussehen der Erzeugnisse.

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Das Ausmaß von Trolling ist groß. Zum Beispiel, sind in der Online-Datenbank von Patenten auf Gebrauchsmuster nach dem Suchbefehl „Pateneigentümer Elast Holding“ 918 Patente enthalten. Mehrheit davon beziehen sich auf Kfz.-Teile, darunter Kardanwelle, Dutzende von Schwingungsdämpfen, Bremsbacken und Kupplungsscheiben.

Wie ist es dazu gekommen, dass Bestandteile von Trommelbremsen (Patente Nr. 24937; 24788 usw.), die von Louis Renault in 1902 erfunden worden sind, in der Ukraine durch Patente auf Gebrauchsmuster geschützt werden? Der Hauptgrund dazu sind veraltete Gesetze.

Zweiter Grund ist die unzureichende Effizienz eines Gebrauchsmusters als Schutzmittels für das Aussehen der Erzeugnisse. Der Rechtsumfang ist gemäß Art. 20 Abs. 2 des Gesetzes der Ukraine Über den Schutz der Rechte auf Gebrauchsmuster (Gesetz) durch die Gesamtheit wesentlicher Merkmale eines Gebrauchsmusters beschränkt. Es ist oft genug, ein Merkmal zu ändern, um existierende Gebrauchsmuster umzugehen. Die Frage der allgemeinen ästhetischen Wahrnehmung eines Erzeugnisses durch Verbraucher wird aber außer Sicht gelassen. Wobei ein Gebrauchsmuster gerade für die Befriedigung der ästhetischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Bedürfnisse der Verbraucher existiert (Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes).

Lösung

Auf die Lösung beider vorgenannten Probleme ist der Entwurf der Gesetzänderungen hinsichtlich Gebrauchsmuster, vorläufig genannt „Über Vornahme der Änderungen zu einigen Gesetzvorschriften der Ukraine bezüglich der Verbesserung des Rechtschutzes des geistigen (gewerblichen) Eigentums“ (Gesetzentwurf) gerichtet. Durch die Verordnung Nr. 164-p vom 4. März 2015 bestätigte das Ministerkabinett eine Reihe von in unserem Land zu implementierenden Vorschriften des EU-Rechts. Dazu gehört unter anderem die Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (EU-Rechtlinie) und die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EU-Verordnung). Beide sind in der Übersetzung auf der Web-Seite des Parlaments abrufbar. Zur Erfüllung der Verordnung des Ministerkabinetts bereitete das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel gemeinsam mit einer Expertengruppe den Gesetzentwurf vor.

Die Registrierung des Gesetzentwurfs beim Parlament ist in den kommenden Monaten geplant. Die Aussichten der Gesetzverabschiedung im nächsten Jahr erachten wir angesichts des Ausmaßes von Patenttrolling und Aktualität der Anpassung des ukrainischen Rechts an das EU-Recht als positiv.